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Sozialrecht
Antragsteller oder Leistungsempfänger
Unter dem Begriff Sozialrecht fassen wir den gesamten Bereich staatlicher Leistungsverwaltung gegenüber dem privaten Bürger zusammen. Das heißt, immer wenn der Bürger von einer Behörde eine geldwerte Leistung begehrt, handelt es sich um einen Bereich des Sozialrechts. Im Bereich des Sozialrechts beginnt unsere Tätigkeit häufig schon bei der Beratung im Zusammenhang mit der Erstellung von Anträgen auf Versicherungsleistungen wie:
- Arbeitslosengeld I und II
- Renten
- Verletztenrente
Auf der zweiten Ebene erfolgt die Beratung im Zusammenhang mit der Durchführung eines Widerspruchsverfahrens für den Fall, dass die Behörde eine begehrte Leistung nicht oder nicht im vollen Umfang gewährt hat.
Auf der dritten Ebene steht sodann die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber den eine Leistung verweigernden Behörden.
Das Sozialrecht dient der Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrags zur Sicherung des Sozialstaatspostulats.
Daher lassen Sie sich von uns beraten (Kontaktdaten)